Winter | Terms & Conditions | 30.11.24 – 21.04.25. | For bookings made after 01.02.2024 

1. Allgemeine Informationen Zum Miet-/ Unterkunftsvertrag
Die AlpenTravel GmbH fungiert als Vermittler und ist verantwortlich für den Miet-/Unterkunftsvertrag zwischen dem Apartmentbesitzer und dem Gast sowie für die Informationen auf AlpenTravel.com.

Die Haftung der Agentur ist auf die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursachten Schäden beschränkt. Abgesehen von den unten aufgeführten Bestimmungen gelten besondere Bedingungen für die einzelnen Ferienwohnungen.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt/bucht wird.

Der Vertrag wird verbindlich, sobald der Gast die erste Rate bezahlt hat. Die vereinbarte Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, die Reiseunterlagen und praktischen Informationen zu überprüfen und AlpenTravel GmbH unverzüglich zu informieren, wenn die Informationen nicht ihren Erwartungen entsprechen.

3. Zahlung 
Der Miet-/Unterkunftsvertrag wird vom Gast durch die Zahlung der ersten Rate oder des vollen Mietbetrags bestätigt. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen eingegangen sein, andernfalls gilt der Vertrag als nichtig.

Vorauszahlung: Sie werden nach der Reservierung mit einer Vorauszahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises belastet, und der Restbetrag ist 42 Tage vor der Anreise fällig.

Wenn der Restbetrag nicht fristgerecht bezahlt wird, ist die AlpenTravel GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Die AlpenTravel GmbH ist berechtigt, die Miete im Falle der Einführung neuer oder geänderter Steuern, Abgaben und Gebühren oder aufgrund von Wechselkursschwankungen zu ändern.

Preisänderungen aufgrund der oben genannten Umstände dürfen 10% des Mietbetrags nicht überschreiten, und dem Gast muss spätestens 42 Tage vor der Anreise darüber berichtet werden. Wenn der Wechselkurs für den Euro signifikant steigt, wird der Preis für die Ferienwohnung entsprechend erhöht. 

5.  Stornierungen und Änderungen
Bei einer Stornierung innerhalb von 42 Tagen vor der Anreise wird Ihnen der Gesamtpreis zu 100% in Rechnung gestellt.

Eine Stornierung oder Änderung gilt als gültig mit dem Eingang der entsprechenden schriftlichen Information. Der Gast ist berechtigt, die Buchung für die Ferienwohnung innerhalb von 42 Tagen vor der Anreise zu stornieren, wenn Kriege, Naturkatastrophen, lebensbedrohliche und ansteckende Krankheiten oder andere Ereignisse gleicher Art am Reiseziel oder in unmittelbarer Nähe stattfinden. In diesen Fällen folgt die AlpenTravel GmbH den entsprechenden offiziellen Empfehlungen des Außenministeriums.

Das Recht auf kostenfreie Stornierung durch den Gast gilt jedoch nicht, wenn der Gast bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Miet-/Unterkunftsvertrags von dem einschlägigen Ereignis wusste oder wenn das Ereignis bereits öffentlich bekannt war. Wenn der Gast trotzdem storniert, tritt die oben aufgeführte Stornierungsrichtlinie der AlpenTravel GmbH in Kraft.

6. Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
Die AlpenTravel GmbH kann dem Gast eine geeignete Ersatzunterkunft anbieten, die für den Gast akzeptabel ist, insbesondere wenn die Änderung geringfügig und nachvollziehbar begründet ist.

Eine nachvollziehbare Begründung liegt beispielsweise vor, wenn die Unterkunft als unbrauchbar betrachtet wird, Gäste bereits die Unterkunft belegen und ihren Aufenthalt verlängern oder andere wichtige betriebliche Maßnahmen dies erfordern

Alle zusätzlichen Kosten für die Ersatzunterkunft werden von der AlpenTravel GmbH übernommen.

7. Rechte und Pflichten der Gäste 
Durch den Abschluss eines Unterkunftsvertrags erwirbt der Gast die üblichen Rechte zur Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten und der Einrichtungen des beherbergenden Betriebs, die dem Gast in der Regel ohne besondere Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Für durch den Gast verursachte Schäden gelten die Schadenersatzrechtbestimmungen. Folglich haftet der Gast für alle Schäden und Nachteile, die der AlpenTravel GmbH oder Dritten durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder einer anderen Person, für die er verantwortlich ist, entstehen, auch wenn die geschädigte Partei berechtigt ist, den Schaden direkt von der AlpenTravel GmbH einzufordern.

8. Rechte und Pflichten der AlpenTravel GmbH 

Wenn der Gast sich weigert, die vereinbarten Zahlungen zu leisten oder in Verzug gerät, hat die AlpenTravel GmbH das Recht, alle vom Gast mitgebrachten Gegenstände als Sicherheit für die aus der Unterkunft und den Aufwendungen für den Gast resultierenden Schulden zurückzuhalten.

Die AlpenTravel GmbH ist verpflichtet, die vereinbarten Dienstleistungen in angemessener Qualität zu erbringen. 

9. Haftung der AlpenTravel GmbH
Die AlpenTravel GmbH haftet für die vertraglichen Verpflichtungen mit der Sorgfalt, die für normale Geschäftsvorgänge üblich ist; Ansprüche auf Schadensersatz durch den Gast sind ausgeschlossen. Ausnahmen gelten für Schäden, die der Gast im Rahmen der Einrichtung erleidet, bei denen ein Verschulden der AlpenTravel GmbH oder ihrer Mitarbeiter festgestellt werden kann.

Die AlpenTravel GmbH übernimmt keine Haftung gegenüber dem Gast, wenn die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund von Streiks oder höherer Gewalt nicht möglich ist.

10. Beendigung der Unterkunft
Ist der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, endet der Vertrag zum Ende dieses Zeitraums. Verlässt der Gast vorzeitig, ist die AlpenTravel GmbH berechtigt, die volle vereinbarte Zahlung zu verlangen.

Der Vertrag wird gekündigt, wenn die Erfüllung des Vertrages durch Ereignisse, die als höhere Gewalt gelten, unmöglich gemacht wird. AlpenTravel GmbH ist berechtigt, den Miet- bzw. Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast:
a) die Unterkunft grob missbraucht oder sich rücksichtslos, beleidigend oder in sonstiger Weise grob unangemessen verhält oder gegen das Eigentum, den Anstand oder die körperliche Unversehrtheit eines anderen Bewohners des Beherbergungsbetriebes verstößt;
b) die Rechnungen für gestellte Forderungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht.

11. Hausordnung
Auf die Hausordnung wird gesondert hingewiesen; sie ist Bestandteil dieses Vertrages.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Ort der Vollstreckung ist derjenige, an dem sich die Unterbringungseinrichtung befindet. Für alle Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes und allfällige anhängige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand das Gericht in 5020 Salzburg vereinbart, sofern nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen. Auf alle Fälle ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Beherbergungsvertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Rechte auf Berichtigung von Fehlern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleiben unberührt.

14. Druck- und Preisfehler
Für Druck- und Preisfehler werden Vorbehalte gemacht.

Winter Bedingungen und Konditionen

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